Egal ob Reparaturen, Modifikationen, Umrüstungen oder Kontrollen. Wir stehen gerne jeder Zeit für Ihre Angelegenheiten zur Verfügung.
Als ELA-1 Luftfahrzeuge werden alle Luftfahrzeuge (Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge) bis 1200kg max. Abflugmasse eingestuft. Hier kann sowohl die einfache, als auch die komplexe Instandhaltung außerhalb eines genehmigten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden. Eine Freigabe muss aber auf jeden Fall nach Beendigung der Instandhaltung ausgestellt werden.
ELA-2 Luftfahrzeuge sind alle genannten Luftfahrzeuge bis 2000kg max. Abflugmasse. Hier kann die einfache Instandhaltung außerhalb eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes durchgeführt werden. Die komplexe Instandhaltung gemäß Anlage XII der VO 1321/2014 muss in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nach Part.145 und Part.MF durchgeführt werden.
In unserem Betrieb können wir ELA-1 Instandhaltung und ELA-2 (einfache) Instandhaltung durchführen.
Wir bieten Prüfungen der Lufttüchtigkeit an Segelflugzeugen, Motorseglern und Motorflugzeugen aller Bauweisen an.
Für weitere Informationen bitten wir sie uns zu kontaktieren.
Wir erstellen für Sie kostengünstig ein individuelles Instandhaltungsprogramm für Ihr Luftfahrzeug. Dieses IHP können Sie im Falle eines ELA-1 Luftfahrzeuges per Selbsterklärung selbst genehmigen oder ans LBA zur Genehmigung schicken. Für ELA-2 Luftfahrzeuge muss das IHP auf jeden Fall an das LBA (oder CAMO) zur Genehmigung geschickt werden.
Wir bieten Beratung zu fast allen Technischen Themen rund um Ihr Luftfahrzeug.
Für einen Termin nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Sie!